23. Juli 2012

STAATSOHNEHAUPT FISCHER, JJK


„Der Bundespräsident kann nur
durch eine Volksabstimmung abgesetzt werden“
(Art.60, Abs. 6 Bundesverfassungsgesetz B-VG).

Und dafür ist es, in Anbetracht der Hingabe,
mit der unser HBP die Vorgaben der EUSSR erfüllt,
höchste Zeit.

Systemergeben und sich der Brüsseler Diktatur
auf Gedeih und Verderb verpflichtet fühlend,
unterzeichnet unser Staatsohnehaupt den Vertrag
zur ESM- Versklavung der Republik Österreich und
der Bürger dieses Landes.

"Überzeugende oder gar zwingende Gründe,
die im Sinne der herrschenden Staatsrechtslehre
eine Verweigerung der Ratifizierung erforderlich
machen würden, nämlich offenkundige Verfassungswidrigkeit in verfahrensrechtlicher oder materieller Hinsicht, liegen nicht vor."

Damit begründet unser Präsident diese seine Unterschrift;
womit er Österreich der Willkür dieser Finanzinstitution,
die mit allen Rechten und ohne Pflichten ausgestattet ist,
überantwortet.

Dieser Mann ist eine Gefahr!
Wenn schon nicht für sich selbst,
so ganz bestimmt für die Menschen,
die er vorgibt zu vertreten!

„Verfassungswidrigkeit“ liegt nicht vor–sagt unser HBP.
„Österreich ist eine demokratische Republik.
Ihr Recht geht vom Volk aus.“
Artikel 1. der Bundesverfassung!

Wurde das Volk gefragt? 

Und was die „materielle Hinsicht“ angeht,
so ist deutlich, dass wir von nun an auf ewig haften,
haften und nochmals haften – und dass wir jeder
Zahlungsaufforderung aus Luxemburg, binnen Frist von 7 Tagen,
nachzukommen haben. Soweit ist es mit uns gekommen.
Unserem Bundes-Heinzi sei Dank!

„Österreich ist frei!“

Das durfte Bundeskanzler Leopold Figl 1955 verkünden.
Heute etabliert unser HBP eine neue Besatzungsmacht;
die Finanzdiktatur des ESM!
Die uns, sowie alle Staaten, die dieses Verbrecherwerk
unterschreiben, ausbluten lässt und unserer Volkswirtschaft
den finalen Todesstoß versetzt.

Aber all das scheint den Herrn in der Hofburg nicht zu kümmern.
Der „einsame Wolf“ liegt ihm nicht, einfacher ist es mit den
dummen Schafen zu Blöcken, bis die Schlächter kommen!

„Der ESM sei unbefristet, unkündbar und unwiderruflich,
und es fehle ihm eine demokratische Kontrolle,
das hat den Charakter einer Ewigkeitsregelung.“
Prof. Dr. Hans Peter Schneider
(deutscher Staatsrechtslehrer und Jurist)

Ich habe den Eindruck, dass es den österreichischen Politikern
vom Schlage eines Heinz Fischer mit der Ausrufung der
Vereinigten Staaten von Europa nicht schnell genug gehen kann.

Und bis dahin heißt es, „Augen zu und durch“,
den „Kopf in den Sand“ oder besser noch, einfach kopflos,
das schwer erkämpfte Erbe der Selbstbestimmung (Staatsvertrag)
unserer Alpenrepublik, nach Brüssel zu verhökern.

„Unser Kopf ist rund,
damit das Denken die Richtung wechseln kann.“
Francis Picabia, französischer Schriftsteller,
Maler und Grafiker (1879-1953)

Beides scheint auf unseren Mann in der Hofburg
nicht zuzutreffen! Stets nach Brüssel geifernd betreibt
er sein politisches Geschäft.

Auf solch einen Bundespräsidenten können wir getrost verzichten.
Dass dies seine letzte Amtszeit ist, lässt hoffen, denn die Ereignisse
dieser Zeit benötigen einen wachen wie mutigen Staatschef
und nicht einen Mann, wie unseren „Folklore-Heinzi“.

„Der Bundespräsident kann beim Verfassungsgerichtshof
wegen „Verletzung der Bundesverfassung“ angeklagt werden"
(Art. 142, Abs. 2 B-VG).

Volksabstimmung und Klage – zwei Mittel unserer Demokratie,
die sich dazu eignen, dieser Willkür zu begegnen.

Ich vertraue darauf, dass die wirklichen Oppositionsparteien
unserer Republik davon reichlich Gebrauch machen;
denn die am Regierungs-und Machtbusen der Republik
hängenden Grünen, sind hier ausdrücklich nicht gemeint!

Jahn J Kassl

Dieser "Kommentar" erging als "Leserbrief" an sämtliche Tageszeitungen
und Wochenmagazine in Österreich, Deutschland und der Schweiz.